Ablass

Was sind die Ablässe

Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe von Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistung Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.

§1. Außer der höchsten Autorität der Kirche können nur diejenigen Ablässe gewähren, denen diese Vollmacht durch die Rechtsordnung zuerkannt oder vom Papst verliehen wird.

§2. Keine Autorität unterhalb des Papstes kann die Vollmacht zur Gewährung von Ablässen anderen übertragen, wenn ihr dies nicht vom Apostolischen Stuhl ausdrücklich zugestanden worden ist.

Der Ablass ist ein teilweiser (Teilablass) oder vollkommener (Vollablass), je nachdem er teilweise oder vollständig von zeitlichen Sündenstrafen befreit.

Jeder Gläubige kann den Teil- oder Vollablass für sich selbst oder fürbittweise den Verstorbenen zuwenden.

Gewinnung von Ablässen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 996 CIC; vgl. EI 1999, Nr. 17, S. 25) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:

1) Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein,
2) er darf nicht exkommuniziert sein,
3) er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

Vollkommene Ablässe und Teilablässe

»Vollkommene Ablässe« befreien von allen Sündenstrafen. Teilablässe bewirken einen Teilerlass der Sündenstrafen. Ein vollständiges Verzeichnis der mit vollkommenen oder Teilablässen versehenen Gebete findet sich im Enchiridion indulgentiarum, Roma 1999 (4. Auflage).

Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell fünf Bedingungen eingehalten werden:

1) Die sakramentale Beichte - also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa 20 Tage vorher oder nachher): damit das Bekenntnis (confessio oris)

2) Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben: damit die Reue des Herzens (contritio cordis)

3) Der Kommunionempfang - also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie,

4) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vater unser und Ave Maria),

5) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (satisfactio operis)

Konnten nicht alle fünf Bedingungen des Vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.

Gefälschtes Dekret

Die Armen Seelen leiden unvorstellbare Qualen!

Die Abschaffung so vieler Ablässe durch ein gefälschtes Dekret hat die Armen Seelen sehr schwer getroffen und fordert Wiedergutmachung! Das offenbarte der Himmel am 1. November 1983 einer Sühneseele.

Durch die Unterschriftenfälschung ist die Hölle zum großen Schlag gegen die Armen Seelen angetreten, indem sie durch einen Vertreter der Freimaurerloge im Vatikan die unschätzbare Ablasshilfe reduzierte und aller Welt als vom Papst verordnet mitteilte. Welcher Papst aber würde je einen solchen Gnadenstrom unterbrechen ohne sich in größte Schuld zu stürzen!

Kein menschlicher Verstand kann erfassen, wie furchtbar die Fegfeuerqualen in der untersten Stufe des Fegfeuers sind, im sog. Tiefen See", aber auch in den vorangehenden Stufen. In Wirklichkeit übersteigt die Not der Armen Seelen jede Not auf dieser Erde. Uns aber ist es gegeben, durch das hl. Messopfer, durch Ablässe, Gebet und Opfer ihre Not zu lindern.

Ihr ganzes irdisches Vermögen würden die Verstorbenen, wenn sie nochmals auf Erden wären, jederzeit mit Freuden hinopfern, um der Ablässe teilhaftig zu werden, die ihnen die streitende Kirche, also auch wir, ihnen zukommen lassen kann.

Andachtsgegenstandes

Ein Ablass, der mit dem Gebrauch eines Andachtsgegenstandes verbunden ist, erlischt dann, wenn dieser Gegenstand wesentlich unbrauchbar geworden ist oder verkauft wird.
Die an den Besuch einer Kirche gebundenen Ablässe erlöschen nicht, wenn diese Kirche von Grund auf zerstört wurde und innerhalb von fünfzig Jahre an derselben oder an ungefähr derselben Stelle und unter demselben Titel wieder errichtet wird.
Eines der wirksamsten Mittel, um den Armen Seelen zu helfen, sind die Ablässe, die wir ihnen schenken können.

Ablass für die Armen Seelen

Allerheiligen und Allerseelen: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.

1. Besonders durch das Hl. Messopfer, das durch nichts ersetzt werden kann. Aber nur insoweit, als es die betreffenden Verstorbenen während des Lebens geschätzt haben.

2. Sühneleiden. Jedes Leiden, ob körperlich oder seelisch, das für die Armen Seelen aufgeopfert wird, bringt ihnen große Erleichterung.

3. Der Rosenkranz ist nach dem Hl. Messopfer das wirksamste Mittel, den Armen Seelen zu helfen. Durch den Rosenkranz werden täglich zahlreiche Seelen erlöst, die sonst noch viele Jahre leiden müssten.

4. Auch die Kreuzwegandacht kann große Linderung bringen.

5. Unschätzbar sind die Ablässe, sagen die Armen Seelen. Sie sind eine Zueignung der Genugtuung, die dem himmlischen Vater durch Jesus Christus geleistet wurde. Wer im Leben oft Ablässe gewinnt für die Armen Seelen, wird auch in der Todesstunde mehr als andere die Gnade erhalten, den Sterbeablass auch vollkommen zu gewinnen.
Es ist eine Grausamkeit, diese Schätze der Kirche nicht für die Armen Seelen zu nützen. Oder ist es nicht grausam, wenn du vor einem Berg von Goldstücken stehst und die Möglichkeit hast, davon zu nehmen, soviel du willst, um einem schwer Notleidenden davon zu geben, der selbst davon nichts nehmen kann, und du nimmst dir nicht die Mühe, deine Hand auszustrecken, um zu geben.
An manchen Orten lässt das Ablassgebet von Jahr zu Jahr mehr nach, auch in unseren Landen. Das Volk sollte mehr dazu angehalten werden.

6. Almosen und gute Werke, besonders Spenden für die Weltmission.

7. Auch das Brennen von Kerzen helfe den Armen Seelen, zunächst weil es ein Akt der Aufmerksamkeit und Liebe sei, dann weil die Kerzen geweiht seien und in die Finsternis der Armen Seelen hineinleuchten.
Ein elfjähriges Kind der Familie Kaiser bat Maria Simma um ihr Gebet. Es sei im Fegfeuer, weil es am Fest Allerseelen auf dem Friedhof die Seelenlichtlein ausgelöscht und das Wachs gestohlen habe zum Spielen. Geweihtes Licht habe für die Armen Seelen viel Wert. An Maria Lichtmess musste Maria Simma für eine Arme Seele zwei Kerzen anzünden, während sie für diese Seele das Sühneleiden trug.

8. Auch das Sprengen von Weihwasser lindert die Schmerzen. Einmal sprengte Maria Simma beim Fortgehen Weihwasser für die Armen Seelen. Da sprach eine Stimme: «Mehr!»
All diese Trostmittel helfen den Armen Seelen nicht in gleicher Weise. Wenn jemand im Leben die Messe gering geschätzt hat, so wird sie für ihn auch im Fegfeuer nicht wirksam. Wer im Leben hartherzig war, bekommt wenig Hilfe. Hart müssen auch diejenigen büßen, die durch Ehrabschneidung gesündigt haben. Wer aber ein offenes Herz hatte im Leben, bekommt viel Hilfe. Eine Seele, die die Messe zwar vernachlässigt hatte, durfte zur Linderung ihrer Leiden um acht Hl. Messen bitten, weil sie einst im Leben für eine Arme Seele acht Messen gestiftet hatte. Jeden Teilablass und jeden Vollablass den man für sich gewonnen hat, kann den Armen Seelen zugewendet werden.

Tun wir ihnen oft diesen Liebesdienst der Barmherzigkeit, den sie unendlich schätzen und für den sie uns eine Ewigkeit lang dankbar sind.

Befreiung der Armen Seelen aus dem Fegefeuer, durch den Kreuzweg-Rosenkranz

Durch die Liebesflamme ihres Mutterherzens