Beichte

Zum Empfang mehrerer Ablässe ist eine sakramentale Beichte notwendig

Unter Punkt 5 des "Das Geschenk des Ablasses" steht folgendes:

5. Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt.

Wer begeht eine Sünde?

Eine Sünde begeht, der ein Gebot Gottes oder der Kirche mit Wissen und Willen übertritt.

Man kann durch Gedanken, Worte und Werke sündigen.

Sind alle Sünden gleich schlimm?

Es gibt lässliche Sünden, die auch Wundsünden heißen.

Es gibt schwere Sünden, die auch Todsünden heißen.

Wer begeht eine lässliche Sünde?

Eine lässliche Sünde begeht, wer eine Gebot Gottes entweder in einer geringen Sache oder nicht ganz freiwillig übertritt.

Wer begeht eine schwere Sünde?

Eine schwere Sünde begeht, wer ein Gebot in einer wichtigen Sache mit Wissen und Willen übertritt.

Beichte

In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Das Bußsakrament bewirkt die Wiederherstellung der Taufgnade, die für das ewige Leben bei Gott notwendig ist. Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung (Katholischer Erwachsenenkatechismus).

Die Gewissenserforschung zielt vor der eigentlichen Beichte darauf ab, sich der Sünden und ihrer Umstände bewusst zu werden.

Die Reue ist der wichtigste Teil der Beichte. Ohne Reue ist eine Vergebung der Sünden nicht möglich. Was man nicht bereut, kann man nicht gültig beichten. Man unterscheidet zwischen der vollkommenen Reue (aus Liebe zu Gott) und der unvollkommenen Reue. Die vollkommene Reue ist der Wunsch des frommen Herzens, sich aus Liebe zu Gott ganz von der Sünde abzuwenden; und sich voll zum Vertrauen in die Liebe Gottes, zur Gemeinschaft mit Jesus Christus, zu bekehren. Bei der unvollkommenen Reue kann auch die Angst vor ewiger oder zeitlicher Strafe durch Gott oder die Angst vor der Verfehlung des ewigen Ziels überwiegen.

Der gute Vorsatz muss in der Absicht bestehen, in Zukunft alle schweren Sünden zu meiden.

Für eine gültige Beichte ist das Bekenntnis aller bewussten schweren Sünden (auch Todsünden) nötig, derer man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewusstsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere, sogenannte lässliche Sünden zu bekennen.

Die Wiedergutmachung besteht zunächst in der Pflicht, begangenes Unrecht soweit irgend möglich zu begleichen, beispielsweise muss Gestohlenes zurückgegeben werden. Zum anderen soll das Bußwerk helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen. Hinsichtlich der Genugtuung, der Beseitigung der Sündenfolgen also, bildet die Kirche als Communio sanctorum eine zeitliche und ewige Solidargemeinschaft mit Christus und seinen Heiligen.

Somit kann keine wirksame Lossprechung bekommen

  • wer keine Reue über seine Sünden empfinden will.

  • wer die nächste Sünde oder die Gelegenheiten zur Sünde nicht meiden will.

  • wer seinen Feinden nicht verzeihen, fremde Ehre nicht wiederherstellen oder anderes Unrecht nicht ausgleichen will, obwohl er es könnte.